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Donnerstag, 25. April, 19 Uhr: SHARED READING mit Carsten Sommerfeldt. Stammgäste dieses besonderen Lesekreises haben sicher schon Entzugserscheinungen. Alte wie neue Gäste sind herzlich willkommen! Mehr zum Ansatz von SHARED READING hier.


Frühlingsboten. Oder Rückeroberung der Beton- und Steinlandschaften.

Livestream der aktuellen Stadtverordnetenversammlung.


Fragen zum Abriß

Offizielle Anfrage im Ausschuß für Wirtschaft und Finanzen der Stadt Eberswalde zur Sitzung am 10.09.2015 zum beabsichtigten Abriß von Wohnblöcken der WHG in der Potsdamer Allee 45 bis 59:

Im Dezember 2014 informierte die stadteigene WHG Wohnungsbau- und Hausverwaltungsgesellschaft mbH darüber, daß zwei Wohnblocks im Brandenburgischen Viertel abgerissen werden sollen. Zugleich wurden Mietsteigerungen für den gesamten Wohnungsbestand der WHG angekündigt.

Welche Wohnhäuser konkret für den Abriß vorgesehen sind, gab die WHG im Februar 2015 bekannt (siehe: Städtebaulicher Unsinn). Die betroffenen Wohnungen in der Potsdamer Allee 45 bis 59 sind im 2009 beschlossenen Integrierten Programmübergreifenden Stadtteilentwicklungskonzept (IPStEK) nicht für einen Abriß vorgesehen. Resultat des Abrisses wäre eine Lückenbildung und eine Zerstörung von städtebaulichen Zusammenhängen.

In einem Teil der für den Abriß vorgesehenen Wohnungen sind erst vor einigen Jahren Bewohner eingezogen, die aus ihren Wohnungen ausziehen mußten, weil selbige dem Abriß preisgegeben worden waren. Ihnen war versprochen worden, daß ihnen kein nochmaliger Umzug zugemutet werde.

Mir ist bewußt, daß die städtebaulichen Aspekte im Ausschuß für Bau, Planung und Umwelt, und die sozialen Aspekte im Ausschuß für Kultur, Soziales und Integration zu diskutieren sind. Diese Aspekte sollten aber auch hier im Ausschuß für Wirtschaft und Finanzen zumindest erwähnt werden.

Hier zu diskutieren sind die wirtschaftlichen und finanziellen Auswirkungen der geplanten Abrisse. Die entsprechenden Fragen wurden in einer Zusammenkunft von WHG und Mietern am 18. Juni 2015, die dankenswerterweise vom Eberswalder Landtagsabgeordneten Daniel Kurth organisiert worden war, zwar gestellt – aber nicht beantwortet.

Es geht darum, wirtschaftlichen Schaden sowohl von der WHG als städtischem Unternehmen, das vorrangig aus betriebswirtschaftlicher Sicht agiert, als auch von der Stadt insgesamt abzuwenden. Dabei spielen neben bloßen betriebswirtschaftlichen, auch die erwähnten städtebaulichen und sozialen – oder zusammenfassend gesagt volkswirtschaftlichen – Aspekte eine bedeutende Rolle.

Ausgehend davon bitte ich um die Beantwortung folgender Fragen:

  1. Wie hoch sind – bezogen auf eine durchschnittliche Wohneinheit von ca. 60 m? (3-Raum-Wohnung) – die Leerstandskosten der beiden für den Abriß vorgesehenen Wohnblöcke
    • aus den fixen Betriebskosten
    • aus den Finanzierungskosten (getrennt nach Zins und Tilgung)?
    Da aufgrund der unterschiedlichen baulichen Zustände von erheblichen Unterschieden zwischen den beiden Wohnblöcken auszugehen ist, bitte ich um eine separate Aufstellung der genannten Kosten für jeden der beiden betroffenen Wohnblöcke.
  2. Wie hoch sind die Kosten, die durch die sogenannten »Altschulden« verursacht werden?
    (Bitte auch hier separate Angaben für die beiden betroffenen Wohnblöcke).
  3. Wie hoch wären die Kosten aus den finanziellen Belastungen durch die verbleibende Restschuld und die Bewirtschaftungskosten nach einem erfolgten Abriß der beiden Wohnblöcke?
    (Bitte auch hier zum Zwecke der Vergleichbarkeit auf die nunmehr völlig fiktive 3-Raum-Wohneinheit bezogen und für beide Wohnblöcke getrennt).
  4. Welche Vorteile verspricht sich die Geschäftsführung der WHG aus dem Abriß der Wohngebäude in der Potsdamer Allee 45 – 59?
    Sind alle Möglichkeiten ausgeschöpft worden, die leerstehenden Wohnungen zu vermieten? (Dies insbesondere unter dem Aspekt des aktuell zunehmenden Bedarfs an Unterkünften für Flüchtlinge).
  5. Warum werden die zum Abriß vorgesehenen Wohnblöcke nicht verkauft?
    Wie hoch müßte aus Sicht der WHG das Mindestgebot für einen Verkauf (pro durchschnittlicher Wohneinheit) sein?

Sofern Teile der Beantwortung Geschäftsinterna der WHG betreffen, die öffentlich nicht beantwortet werden können, bitte ich für diese Teile um Antwort in nichtöffentlicher Sitzung.

Neben der mündlichen Beantwortung der Frage bitte ich zur Vermeidung von Mißverständnissen und eventuellen Fehlinterpretationen um eine schriftliche Antwort.

Gerd Markmann, Sachkundiger Einwohner im Ausschuß für Wirtschaft und Finanzen – 8. September 2015

Siehe auch: hier

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