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Transparenz für Fernwärme
Die städtische Wohnungsbau- und Hausverwaltungs-GmbH
Eberswalde (WHG) bezieht die Wärme für ihre fernbeheizten
Wohnungen von der EWE. Die Kosten werden als Betriebskosten
auf die Mieter umgelegt, die keinerlei Einfluß auf die
ausgehandelten Preise haben.
Sie haben jedoch das Recht auf Information zur Effizienz
insbesondere in Vergleich zu Lösungen durch »Eigenversorgungen«.
Allerdings tut sich die WHG damit schwer, ihren Mietern gegenüber die
Wärmebezugspreise und die zugrundeliegenden Verträge und Kalkulationen
offenzulegen. Mehrere Mieter in Finow-Ost und im Brandenburgischen
Viertel hatten sich ausgetauscht und festgestellt, daß ihre
Fernwärmepreise pro Megawattstunde zwischen 90 und 130 Euro
differieren.
Alle Versuche, hinter die Ursachen der erheblichen Differenzen zu
kommen, haben die Verantwortlichen der WHG, bis zum Bürgermeister,
der die Stadt in der Gesellschafterversammlung vertritt und in
Personalunion auch Aufsichtsratsvorsitzender ist, bisher abgeblockt.
Unter Federführung der Fraktion DIE SPD, unterstützt vom Alternativen
Wählerbündnis Eberswalde, wird derzeit an einer Beschlußvorlage für
die Stadtverordnetenversammlung gearbeitet, um den Bürgermeister als
Vertreter in der Gesellschafterversammlung mit der Einholung
entsprechender Informationen über die Wärmelieferungsverträge zu
beauftragen.
»Im Sinne der Förderung der Akzeptanz der ökologisch günstigen
Nutzung von Fernwärme einerseits und dem Anspruch der Mieter auf
eine effiziente Versorgung mit Wärme andererseits muß die Stadtverwaltung
als Gesellschafter für ausreichende Informationen ihrer Gesellschaft
gegenüber den Mietern Sorge tragen«, heißt es in der Begründung.
Damit fördere sie auch »die Meinungsbildung der Mieter zur weiteren
positiven Entwicklung in der Nutzung der ökologisch günstigen Fernwärme«.
Erfragt werden sollen insbesondere die Zahl der angenommenen
Vollbenutzungsstunden, die bestellte Anschlußleistung, die
Vertragsleistung, die vereinbarten Anschlußleistungen bei
Extremsituationen sowie die Inhalte der Preisgleitklauseln.
Außerdem sollen die Auswirkungen der Vertragsgestaltung mit
dem Wärmelieferanten EWE auf die Preisbestimmung der Wärmelieferungen
zwischen WHG und Mietern erläutert werden.
Falls die Wärmeversorgung über eine »Eigenversorgung der Blöcke«
gegenüber der Fernwärmeversorgung wesentliche Vorteile für den Mieter bringen könnte,
sollen in einem zweiten Schritt entsprechende Vollkostennachweise gegenüber alternativen
Investitionen geführt und Vorschläge durch die WHG ausgearbeitet werden. Der Bürgermeister
soll die Stadtverordneten und den Ausschuß für Energiewirtschaft bis zum 30. Juni 2015
über das Ergebnis informieren, heißt es im Beschlußentwurf.
Derzeit bemühen sich die Initiatoren, weitere Fraktionen als
Miteinreicher ins Boot zu holen.
(aus "Barnimer Bürgerpost" 3/2015, 3. März 2015)
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