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Frühling

Blühende Landschaften. Zumindest vor dem EKZ »Heidewald« beherrschen blühende Bäume das Bild. Drinnen gibt es noch einige Geschäfte, auch wenn die Eingangstüren zuweilen nicht mehr funktionieren.

Den Monatsplan April der Begegnungsstätte »Silberwald«
(Spreewaldstr. 1) gibt es hier (PDF 1,9 Mb)


Livestream der aktuellen Stadtverordnetenversammlung.

Die Beschlußvorlage zur Aufstellung eines Bebauungsplans, der die rechtlichen Voraussetzungen schaffen sollte, um entgegen der geltenden Leitplanung das bestehende Geschäft »Teppich FRICK« durch einen ein Sonderpostenmarkt zu ersetzen, ist von der Stadtverwaltung zu Beginn der Stadtverordnetensitzung am 29. April zurückgezogen worden.

Proteste erfolgreich:

Teppich FRICK bleibt – vorerst

Stadtverwaltung sieht nun noch Klärungsbedarf

»In den Räumen des Einrichtungsmartes Frick in der Eberswalder Straße 20 in 16227 Eberswalde soll ein Einzelhandelsbetrieb als Sonderposten-Discounter eingerichtet werden«, heißt es in der Beschlußvorlage zur Aufstellung eines speziell auf diese Räume zielenden Bebauungsplans.

In der Begründung der Beschlußvorlage stellt die Stadtverwaltung dar, daß »die Eigentümerin einen Betreiber- und Sortimentswechsel« begehrt und die Schaffung des Planungsrechts »den wirtschaftlichen Interessen der Eigentümerin entgegenkommen« würde. Bei der Eigentümerin handelt es sich um eine Gesellschaft, die dem bereits in früheren Artikeln erwähnten Thomas Oesterling gehört.

Zugleich wird darauf hingewiesen, daß dieser Sortimentswechsel »den Zielen des Einzelhandel-Zentrenkonzeptes 2010 der Stadt Eberswalde« widerspricht. Akzeptabel sei eine Änderung dieses Planungsrechts nur, wenn »dadurch ein Leerstand von Handelsflächen vermieden wird«.

Ausgerechnet diese wichtige Voraussetzung wurde nun durch das Aufbegehren der Teppich-FRICK-Belegschaft und ihrer Unterstützerinnen und Unterstützer in Frage gestellt. Denn es droht kein Leerstand, es sei denn, der Eigentümer Thomas Oesterling setzt das bestehende Mietverhältnis nicht fort.

Es besteht also noch Klärungsbedarf, wie der Stellvertretende Vorsitzende der Stadtverordnetenversammlung Ringo Wrase, der am 29. April die Sitzung leitete, lapidar mitteilte. Deshalb habe die Stadtverwaltung die Vorlage BV/161/2025, in der es um die besagte Aufstellung des Bebauungsplanes geht, für diese Sitzung zurückgezogen.

Für die von Zukunftsängsten heimgesuchten Betroffenen war das zunächst eine befreiende Nachricht. Dennoch steht die Frage im Raum: Wie geht es künftig weiter?

Der Stadtverordnete Oskar Dietterle (Fraktion Die PARTEI Alternative für Umwelt und Natur) hatte vor der Stadtverordnetensitzung mit Rainer Hunsicker gesprochen. Hunsicker ist Geschäftsführer der RH HomeStyle GmbH in Bitterfelde, zu der die sieben FRICK-Märkte in der BRD gehören, davon fünf in den sogenannten neuen Bundesländern.

Dem Stadtverordneten versicherte der Geschäftsführer, daß es keine Ambitionen gebe, den Eberswalder Standort aufzugeben. Sofern die aktuellen Konditionen beibehalten werden können.

Hunsicker ließ nicht unerwähnt, daß es sich hierbei um Sonderkonditionen handelt, die 2022 im Zusammenhang mit den Folgen der Corona-Maßnahmen vereinbart wurden. Die Mietzahlungen wurden damals halbiert. Diese Sondervereinbarung wurde seither halbjährig fortgeschrieben. Das Unternehmen leide immer noch unter den Folgen der Corona-Maßnahmen. Mit dem früheren Mietpreis sei ein wirtschaftlicher Betrieb nicht möglich, so Hunsicker. Der Vermieter Oesterling verzichtet durch diese Sondervereinbarung auf eine mittlere fünfstellige Summe pro Jahr.

Das ist durchaus kein Pappenstiel. Andererseits hat der Vermieter Einnahmen, die bei einem Rauswurf von Teppich FRICK wegfallen würden. Und der avisierte Ersatz durch den Sonderpostenmarkt »Action« ist nach aktueller Rechtslage nicht möglich.

Es handelt sich um ein kompliziertes Für und Wider der verschiedensten Interessen. Der Stadtverwaltung ist vorzuwerfen, daß sie die Darstellung all dieser gegensätzlichen Interessen in der Beschlußbegründung schlicht wegließ.

Es ist durchaus verständlich, wenn sich manche Stadtverordnete dagegen wehren, »zum Spielball« der verschiedenen privaten Interessen zu werden. Mit der nun zurückgezogenen Beschlußvorlage wären sie tatsächlich zum »Spielball« degradiert worden, weil ihnen wichtige Zusammenhänge vorenthalten wurden.

Allerdings sind es die Stadtverordneten, die letztlich entscheiden müssen.

Und für diese ihre Entscheidung, so erwarten das die Wählerinnen und Wähler, die mit ihrer Stimme die Stadtverordneten in ihre heutige Verantwortung brachten, sollten selbige natürlich von den Gesamtinteressen aller Bürgerinnen und Bürger ausgehen.

Im aktuellen Fall sind diese Gesamtinteressen sehr klar und genau in dem Einzelhandel-Zentrenkonzept formuliert und beschlossen worden. Warum sollte davon abgewichen werden?

Gerd Markmann – 29. April 2025

Siehe auch:
»Teppich FRICK soll bleiben«




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