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Blühende Landschaften. Zumindest vor dem EKZ »Heidewald« beherrschen blühende Bäume das Bild. Drinnen gibt es noch einige Geschäfte, auch wenn die Eingangstüren zuweilen nicht mehr funktionieren.

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Städtebaulicher Unsinn

Zum geplanten Abriß zweier Wohnblöcke unweit des Heidewald-Einkaufszentrums

Eberswalde (bbp). Die städtische Wohnungsgesellschaft (WGH) hatte im Dezember verkündet, daß sie zwei Wohnblöcke im Brandenburgischen Viertel abreißen will. Zugleich sollen die Mieten in den Wohnungen der WHG steigen. Welche Wohnungen genau abgerissen werden sollen, unterlag der Geheimhaltung. Inzwischen wurden die betroffenen Bewohner zu der angekündigten Informationsveranstaltung eingeladen.

Sie findet am Donnerstag, den 5. Februar,
um 17 Uhr im Bürgerzentrum im Brandenburgischen Viertel (Schorfheidestraße 13) statt.


Vom Abriß betroffen sind nach bislang vorliegenden Informationen die Potsdamer Allee 45 bis 59. Entsprechend dem 2009 beschlossenen Integrierten Programmübergreifenden Stadtteilentwicklungskonzept (IPStEK) sollte es hier keinen Abriß geben. Während in der übrigen Stadt bei Bebauungsplänen regelmäßig auf eine möglichst durchgehende „Blockrandbebauung“ geachtet wird, scheint so eine Anforderung städtebaulicher Gestaltung im Brandenburgischen Viertel keinerlei Rolle zu spielen.

Werden die Abrißpläne realisiert, bliebe der Wohnblock in der Finsterwalder Straße separat in der Landschaft stehen. Man muß wohl kein ausgebildeter Stadtplaner sein, um den groben städtebaulichen Unsinn erkennen zu können. Statt „Lückenschluß“ heißt die Devise hier „Lückenbildung“. Vom avisierten Abriß sind viele ältere und langjährige Mieter der WHG betroffen. Einige sind bereits mehrfach innerhalb des Brandenburgischen Viertels umgezogen. Vom damaligen WHG-Geschäftsführer Rainer Wiegand hatten sie die Zusage erhalten, nicht noch einmal umziehen zu müssen. So manche haben sich so eingerichtet, daß sie hier ihren Lebensabend verbringen können. Die Aussage des jetzigen WHG-Geschäftsführers Hans-Jürgen Adam, »niemand muß Angst haben, daß er einfach so aus seiner Wohnung herausgeworfen wird«, nimmt so mancher als Verhöhnung wahr.

(aus "Barnimer Bürgerpost" 2/2015 vom 3. Februar 2015. Mit freundlicher Genehmigung)




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